Für elektrische Lieferwagen gelten bald einfachere Regeln. Der Bundesrat hat das am 19. August 2026 entschieden. Die neuen Regeln gelten ab 1. Oktober 2026.
Es geht um E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht. Solche Fahrzeuge sind wegen der schweren Batterie oft schwerer als normale Lieferwagen. Bisher galten deshalb strengere Vorschriften für sie, so wie für grössere Lastwagen. Das ändert sich jetzt.
Neu gilt für diese E-Lieferwagen fast das Gleiche wie für normale Lieferwagen mit Benzin- oder Dieselmotor:
- Sie dürfen auf der Autobahn 120 km/h statt 80 km/h fahren.
- Das Verbotsschild für Lastwagen gilt für sie nicht mehr.
- Im Inland brauchen sie keinen Fahrtenschreiber mehr.
- Bei den Kontrollen gelten ab 2028 die gleichen Abstände wie bei normalen Lieferwagen.
Ein Hinweis für Fahrten ins Ausland: Die EU hat teilweise andere Regeln. Dort dürfen mit dem normalen Autoführerschein (Kategorie B) auch gewisse andere Fahrzeuge gefahren werden, zum Beispiel Wohnmobile, auch wenn diese nicht elektrisch sind. Diese Regel gibt es in der Schweiz nicht. Wer oft ins Ausland fährt, sollte sich deshalb vorher informieren, welche Regel gilt.
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